Wenn Sie das TNW-Nachtnetz-Angebot nutzen, jeweils Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag ab 01.20 Uhr müssen Sie auf den normalen TNW-Fahrausweis (U-Abo, Einzelbillette, Mehrfahrtenkarten, Tageskarten), aber auch GA einen TNW Nachtzuschlag bezahlen (siehe Tarife).